Pepperparties hat sich selber die Grundlage der Markenanmeldungen entzogen! Somit dürfte auch die ausstehende Eintragung von "Toyparty" obsolet sein.
Folgendes Bildzitat* beweist es, welches ich heute Nachmittag auf der Homepage von Pepperparties fand:

Hier schreibt Thomas Warnke selber, dass Dildoparty und Toyparty "landläufige" Begriffe sind! Ein landläufiger Begriff hat keine Markenkraft! Es wäre dann laut deutschem Markengesetz nicht nur nach §8(2) Satz 1. nicht eintragbar, sondern man könnte schon mit Satz 10 argumentieren! Schließlich weiß er, dass es nicht schützenswert ist. Wie es auf europäischer Ebene ist, weiß ich leider nicht, das ist selbst mir zu kompliziert.
Bitte macht Euch alle einen beweissichernden Screenshot von der Pepperparties-Seite! (Tastenkombination ALT+DRUCK und fügt es einfach in irgendein Programm, wie Grafikprogramm, Textprogramm oder sonstwas ein)
*Dieser Ausschnitt der Homepage ist ein sog. Bildzitat, um irgendwelchen Ärger mit dem Urheberrecht zu entgehen. Ich habe deshalb auf den Komplett-Screenshot verzichtet. Das UrhG erlaubt die Wiedergabe "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang".